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Mehrwertsteuer Schweiz einfach erklärt

RedaktionVeröffentlicht: 3. Oktober 20261 Min. Lesezeit
Mehrwertsteuer Schweiz einfach erklärt

Nataliya Vaitkevich / Pexels

Die Mehrwertsteuer (MWST) ist in der Schweiz eine Verbrauchssteuer. Sie fällt auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen an und wird wirtschaftlich vom Endverbraucher getragen. Unternehmen ziehen sie ein und führen sie an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ab.

Wer muss Mehrwertsteuer abrechnen?

Grundsätzlich ist ein Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig, wenn es in der Schweiz gegen Entgelt Lieferungen oder Dienstleistungen erbringt und den gesetzlichen Umsatzschwellenwert erreicht. Die Voraussetzungen und die Registrierung regelt das Mehrwertsteuergesetz (MWSTG); die aktuellen Schwellenwerte veröffentlicht die ESTV.

Die drei Steuersätze

Die Schweiz kennt drei Sätze (Stand 2026):

  • Normalsatz: 8,1 % – gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
  • Reduzierter Satz: 2,6 % – unter anderem für Lebensmittel (ohne Restauration), Medikamente sowie gedruckte und elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher.
  • Sondersatz Beherbergung: 3,8 % – für Übernachtungen inklusive Frühstück.

Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024 unverändert.

Netto, Brutto und Steuerbetrag

  • Netto ist der Betrag ohne Steuer.
  • Brutto ist der Betrag inklusive Steuer.
  • Der Steuerbetrag ist die Differenz zwischen Brutto und Netto.

Ein Beispiel mit dem Normalsatz: Aus 100 CHF netto werden bei 8,1 % Steuer 8,10 CHF Mehrwertsteuer und 108,10 CHF brutto.

Steuern sind kein Gewinn

Die abgeführte Mehrwertsteuer gehört dem Unternehmen nicht. Sie wird vereinnahmt und an die ESTV weitergegeben. Für die Liquiditätsplanung ist der Zeitpunkt der Abrechnung deshalb wichtig.

Quellen

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in der Schweiz?
Der Normalsatz beträgt 8,1 %, der reduzierte Satz 2,6 % und der Sondersatz für Beherbergung 3,8 % (Stand 2026).
Seit wann gelten diese Sätze?
Die heutigen Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024 unverändert.
Gehört die Mehrwertsteuer dem Unternehmen?
Nein. Sie wird vereinnahmt und an die ESTV abgeführt; sie ist kein Umsatz oder Gewinn des Unternehmens.