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Bussen in der Schweiz: OBV-Beträge, Toleranz, Raserei

RedaktionVeröffentlicht: 1. September 20263 Min. Lesezeit
Bussen in der Schweiz: OBV-Beträge, Toleranz, Raserei

Christian Wasserfallen / Pexels

Zu schnell gefahren – was kostet das jetzt? In der Schweiz regelt die Ordnungsbussenverordnung (OBV) auf den Franken genau, welche Überschreitung welchen Betrag auslöst. Entscheidend sind drei Dinge: wo Sie fuhren, wie viel zu schnell Sie nach Abzug der Toleranz waren – und ob die Raserschwelle erreicht ist.

Innerorts: 40, 120, 250 – dann Anzeige

  • 1–5 km/h zu schnell: CHF 40
  • 6–10 km/h zu schnell: CHF 120
  • 11–15 km/h zu schnell: CHF 250
  • Ab 16 km/h: keine Busse mehr, sondern Anzeige mit Verwarnung und höherer Geldbusse.

Ausserorts und Autobahn

  • Ausserorts: CHF 40, 100, 160 (bis 20 km/h), danach Anzeige.
  • Autobahn: CHF 20, 60, 120, 180, 260 (bis 25 km/h), danach Anzeige.
  • Faustregel: Je schneller die Strecke, desto grosszügiger die unteren Stufen – aber die Sprünge danach sind steil.

Der Toleranzabzug: gemessen ist nicht gefahren

Kein Gerät misst exakt. Je nach Messmethode werden 3 bis 7 km/h abgezogen; massgebend ist immer die Geschwindigkeit nach Abzug. Beispiel: Angezeigt 57 km/h innerorts bei 50 erlaubt, minus 5 km/h Toleranz = 52 km/h → 2 km/h Überschreitung → CHF 40. Wer knapp über der nächsten Stufe liegt, profitiert am meisten.

Raserdelikt und Via sicura: wenn es ernst wird

Als Raser gilt, wer innerorts (30er-Zone) 40, innerorts (50er) 50, ausserorts 60 oder auf der Autobahn 80 km/h zu schnell fährt. Folge: Freiheits- oder hohe Geldstrafe plus Führerausweisentzug von mindestens einem Jahr. Seit Via sicura drohen zudem empfindliche Strafen bei Alkohol, Rotlichtmissachtung und Handy am Steuer.

Ausländische Kennzeichen und Mietwagen: was gilt

  • EU-Bussen in die Schweiz: Die Schweiz vollstreckt ausländische Bussen grundsätzlich nicht – wer aber einreist, kann an der Grenze zur Kasse gebeten werden.
  • Schweizer Bussen ins Ausland: Kleinbeträge unter ca. CHF 70 werden oft nicht weiterverfolgt; darüber droht die Vollstreckung im Wohnsitzland.
  • Mietwagen: Die Vermieterin reicht die Busse weiter – plus Bearbeitungsgebühr von CHF 30–50 pro Fall. Fahren Sie im Mietwagen besonders regeltreu.
  • Führerausweis auf Probe: In den ersten drei Jahren gelten tiefere Alkohollimiten (0,1 ‰) und schärfere Sanktionen.

Wiederholungstäter: Verwarnung bis Entzug

Einmal daneben ist teuer – zweimal wird es existenziell. Die Eskalationsleiter:

  • Erstmalig leicht: Verwarnung (gelber Brief) plus Busse; keine weiteren Folgen bei Bewährung.
  • Wiederholung innert zwei Jahren: Entzug für mindestens einen Monat, auch bei mittelschweren Verstössen.
  • Schwere Fälle: Entzug für mehrere Monate bis Jahre, verkehrspsychologische Auflagen, im Extremfall Sicherungsverwahrung des Ausweises.
  • Probezeit: Wer den Ausweis auf Probe hat, verliert ihn schneller und muss die Weiterausbildung wiederholen.

Mini-Fall: 57 statt 50 – was passiert wirklich

Frau K. wird innerorts mit 57 km/h gemessen (erlaubt 50). Lasermessung: 3 km/h Toleranz → massgeblich 54 km/h → 4 km/h Überschreitung → CHF 40. Bei Radarmessung (5 km/h Toleranz): 52 km/h → 2 km/h → ebenfalls CHF 40. Hätte sie 63 km/h auf dem Tacho (nach Abzug 58 bzw. 60), läge sie in der Stufe CHF 120 bzw. an der Grenze zu CHF 250. Merke: Ab 60 gemessenen km/h innerorts wird es schnell dreistellig – Fuss vom Gas lohnt sich messbar.

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Häufige Fragen

Wie viel kostet 10 km/h zu schnell innerorts?
Nach Toleranzabzug fallen 6–10 km/h in die Stufe CHF 120. Massgebend ist immer die Geschwindigkeit nach Abzug.
Ab wann verliere ich den Ausweis?
Spätestens beim Raserdelikt (z. B. 50 km/h zu schnell innerorts) für mindestens ein Jahr; auch darunter drohen Verwarnung und Entzug bei Wiederholung.
Gelten ausländische Führerausweise anders?
Nein, die OBV-Beträge gelten für alle. Bei schweren Verstössen droht zusätzlich ein Fahrverbot für die Schweiz.