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LohnSozialversicherungen

Vom Brutto zum Netto: alle Lohnabzüge in der Schweiz

RedaktionVeröffentlicht: 8. April 20263 Min. Lesezeit
Vom Brutto zum Netto: alle Lohnabzüge in der Schweiz

Markus Winkler / Pexels

Auf dem Schweizer Lohnausweis steht oben ein stolzer Bruttobetrag – und unten ein deutlich kleinerer Nettobetrag. Dazwischen liegen die obligatorischen Sozialabzüge, die je zur Hälfte von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber getragen werden. Wer sie kennt, liest jede Lohnofferte richtig.

Die Pflichtabzüge im Überblick

  • AHV/IV/EO (1. Säule): total 10,3 %, Ihr Anteil 5,15 % des Bruttolohns – ohne Obergrenze.
  • ALV (Arbeitslosenversicherung): total 2,2 %, Ihr Anteil 1,1 % bis zu einem Lohn von CHF 148'200 (Stand 2025). Darüber greift ein Solidaritätsprozent.
  • NBU (Nichtberufsunfall): Prämie zulasten des Arbeitnehmers, je nach Branche ca. 0,5–3 %.
  • KTG (Krankentaggeld): häufig je hälftig geteilt, je nach Vertrag.

Die 2. Säule (BVG): Eintritt und Koordination

Ab einem Jahreslohn von CHF 22'680 (Eintrittsschwelle, Stand 2025) sind Sie obligatorisch versichert. Versichert wird nicht der ganze Lohn, sondern der koordinierte Lohn: Bruttolohn minus Koordinationsabzug (CHF 26'460, Stand 2025), maximal CHF 64'260. Die Sparbeiträge steigen mit dem Alter – von 7 % (25–34 Jahre) bis 18 % (55–65 Jahre), je etwa hälftig finanziert.

Beispielrechnung: CHF 100'000 brutto

  • AHV/IV/EO (5,15 %): CHF 5'150
  • ALV (1,1 %): CHF 1'100
  • NBU (Annahme 1 %): CHF 1'000
  • BVG (Annahme 8 % von CHF 73'540 koordiniert): ca. CHF 5'880
  • Total Abzüge: ca. CHF 13'100 → Nettolohn ca. CHF 86'900 (vor Steuern, ohne 13. Monatslohn-Effekt).

Dazu kommt der 13. Monatslohn in vielen Branchen: Teilen Sie das Jahressalär durch 13 statt 12, um Monatslöhne vergleichbar zu machen.

13. Monatslohn und Teilzeit: zwei Rechenbeispiele

  • 13. Monatslohn: Bei CHF 120'000 Jahressalär bedeutet das CHF 9'230 pro Monat (÷ 13) statt CHF 10'000 (÷ 12). Vergleichen Sie Offerten immer auf Jahresbasis.
  • Teilzeit 60 %: CHF 72'000 brutto ergeben nach ca. 12 % Abzügen rund CHF 63'400 netto vor Steuern. Achtung: Unter CHF 22'680 Jahreslohn entfällt die BVG-Pflicht – das erhöht das Netto heute, schmälert aber die Rente morgen.
  • Bonus vs. Lohnerhöhung: Einmalige Boni werden voll mit AHV/ALV belastet; eine dauerhafte Erhöhung baut zusätzlich BVG-Guthaben auf.

Quellensteuer: wen betrifft sie?

Wer in der Schweiz arbeitet, aber weder Schweizer Pass noch Niederlassungsbewilligung C hat, zahlt die Steuer direkt vom Lohn weg: die Quellensteuer. Der Arbeitgeber zieht sie nach Tarif ab und rechnet mit dem Kanton ab.

  • Grenzgänger zahlen je nach Abkommen im Arbeits- oder Wohnkanton.
  • Wer über CHF 120'000 verdient, muss zusätzlich eine ordentliche Steuererklärung einreichen (nachträgliche Veranlagung).
  • Heirat mit einer Schweizerin/einem Schweizer oder C-Bewilligung beendet die Quellensteuerpflicht.

Mini-Fall: Offerte richtig lesen

Offerte A: CHF 110'000 × 12 Monate, kein 13. Monatslohn. Offerte B: CHF 102'000 × 13 Monate. Auf den Monat wirken A (CHF 9'167) besser als B (CHF 7'846) – aufs Jahr gewinnt B mit CHF 132'600 gegen CHF 110'000 haushoch. Zweitens: B zahlt 2 % mehr BVG-Beiträge – bei CHF 75'000 koordiniertem Lohn sind das CHF 1'500 mehr Sparguthaben pro Jahr. Drittens: Spesenregelung prüfen. Fazit: Immer Jahressalär, BVG-Plan und Spesen vergleichen, nie nur den Monatslohn.

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Häufige Fragen

Wie viel Prozent gehen vom Bruttolohn ab?
Typischerweise 12–16 % für AHV/IV/EO, ALV, NBU und BVG zusammen – vor Steuern. Der BVG-Anteil hängt stark von Alter und Lohn ab.
Ab wann bin ich in der Pensionskasse versichert?
Ab CHF 22'680 Jahreslohn beim gleichen Arbeitgeber (Stand 2025). Darunter besteht keine BVG-Pflicht.
Zahlt der Arbeitgeber wirklich die Hälfte?
Bei AHV/IV/EO, ALV und meist KTG ja. Bei der BVG muss der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Gesamtbeiträge übernehmen – viele zahlen freiwillig mehr.